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   OLG Hamm, 08.06.1970 - 1 Ws 191/70   

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https://dejure.org/1970,1110
OLG Hamm, 08.06.1970 - 1 Ws 191/70 (https://dejure.org/1970,1110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1970 - 1 Ws 191/70 (https://dejure.org/1970,1110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1970 - 1 Ws 191/70 (https://dejure.org/1970,1110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1985
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 30.10.2013 - 4 Ws 117/13

    Unterbringung einer Angeklagten zum Zwecke der medizinischen Klärung, ob sie sich

    Denn mit ihr waren eine Freiheitsentziehung und Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit verbunden (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe Justiz 1986, 53; OLG Hamm NJW 1970, 1985; MDR 1975, 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, 75), und die Maßnahme wäre auch nicht bei der Urteilsfällung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft worden (vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 305 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00

    Verhandlungsfähigkeit; Ärztliche Untersuchung; Angeklagter; Eingriff; Körperliche

    Die Anordnung des erkennenden Gerichts, den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, unterliegt jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn mit der Untersuchung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe, Justiz 86 S. 53; OLG Hamm NJW 1970 S. 1985, MDR 1975 S. 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, S. 75).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 5 Ws 19/01

    Beschwerde, Sachverständigengutachten; Einholung

    Daher unterliegt auch die Untersuchung eines Angeklagten auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit durch das erkennende Gericht nicht der Beschwerde, wenn mit der Anordnung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in das Recht der körperlichen Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1970, 1985).
  • OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde

    Vielmehr ist die Anordnung einer körperlichen Untersuchung des Angeklagten gemäß § 81 a StPO als "Entscheidung des erkennenden Gerichts" vor der Urteilsfällung allenfalls dann analog § 305 Satz 2 StPO mit der Beschwerde anfechtbar, wenn ein (nicht unerheblicher) Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit der Untersuchung verbunden ist (OLG Hamm NJW 1970, 1985; Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0, § 81 a Rdnr. 30), woran es hier fehlt.
  • OLG Hamburg, 12.08.1998 - 1 Ws 157/98

    Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen des mit einer Blutentnahme verbundenen

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  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 4 Ws 488/11

    Beschwerde gegen die Anordnung der körperlichen Untersuchung

    Streitig ist hier allerdings, ob jeder körperliche Eingriff die Zulässigkeit der Beschwerde zu begründen vermag (so OLG Düsseldorf, NJW 1964, 2217; OLG Hamm, NJW 70, 1985; OLG Zweibrücken, MDR 90, 75; OLG Stuttgart, Justiz 67, 245; OLG Karlsruhe, Justiz 86, 53; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 337-338; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 81 a Rdn. 30; Löwe/Rosenberg-Dahs, § 81 a Rdn. 68), oder ob unerhebliche Eingriffe (OLG Koblenz NStZ 94, 355), insbesondere Blutprobenentnahmen (OLG Hamm, MDR 75, 1040; KK-Pelchen, 3. Aufl., § 81 a Rdn. 13; KMR-Paulus, § 81 a Rdn. 52; SK-Rogall, StPO, § 81 a Rdn. 115; Pfeiffer/Fischer, StPO, § 81 a Rdn. 8) von der Beschwerdemöglichkeit ausgenommen werden sollen.
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 5 Ws 20/01

    Beschwerde, Sachverständigengutachten; Einholung

    Daher unterliegt auch die Untersuchung eines Angeklagten auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit durch das erkennende Gericht nicht der Beschwerde, wenn mit der Anordnung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in das Recht der körperlichen Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1970, 1985).
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